Warnhinweise:
Perchlorethylen CAS-Nr. 127-18-4
Vorsicht. Steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Erst verwenden, nachdem alle Sicherheitshinweise auf der Packung gelesen
und verstanden wurden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Vorgeschrieben persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat bzw. ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter gemäß örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Vorsätzlicher Missbrauch durch absichtliches konzentrieren und einatmen des Inhalts kann gesundheitsschädigend sein.
Endpreis, zzgl. Versandkosten
Shoe Goo II riecht im Gegensatz zum Shoe Goo nicht mehr so stark. Außerdem beinhaltet es weniger als 3% VOC (flüchtige organische Verbindungen), trocknet kristall-klar aus und ist lösemittelfrei.
Warnhinweise:
Perchlorethylen CAS-Nr. 127-18-4
Vorsicht. Steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Erst verwenden, nachdem alle Sicherheitshinweise auf der Packung gelesen
und verstanden wurden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Vorgeschrieben persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat bzw. ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter gemäß örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Vorsätzlicher Missbrauch durch absichtliches konzentrieren und einatmen des Inhalts kann gesundheitsschädigend sein.
Endpreis, zzgl. Versandkosten